Personenunfall im S-Bahnhaltepunkt Veddel

Personenunfall im S-Bahnhaltepunkt Veddel

Personenunfall im S-Bahnhaltepunkt Veddel

Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei wurde ein Mann (m.46) am
15.05.2018 gegen 00.15 Uhr im S-Bahnhaltepunkt Veddel im Gleis 1 von
einer S-Bahn erfasst. Der deutsche Staatsangehörige wurde mit einem
Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht. Nach jetzigem Sachstand
erlitt der Verunfallte schwere Bein- und Beckenverletzungen.

Bundespolizisten waren mit mehreren Funkstreifenwagenbesatzungen
zur Unfallaufnahme vor Ort. Nach Auswertung der Videoaufnahmen aus
entsprechenden Überwachungskameras sowie vorliegenden Zeugenaussagen
kann die Bundespolizei ein Fremdverschulden nach jetzigem Sachstand
ausschließen. Der Mann torkelte am Bahnsteig entlang und fiel
anschließend selbstständig in den Gleisbereich. Danach versuchte der
46-Jährige vergeblich auf den Bahnsteig zu gelangen. Der
Triebfahrzeugführer(m.52) einer einfahrenden S-Bahn (Leerzug)
entdeckte den Mann im Gleisbereich stehend an der Bahnsteigkante und
leitete umgehend eine Schnellbremsung ein. Der Verunfallte wurde
während der Fahrt zwischen der S-Bahn und dem Bahnsteig eingeklemmt
und anschließend auf den Bahnsteig geschleudert.

Der Triebfahrzeugführer erlitt einen Schock und wurde vor Ort
abgelöst. Für die Einsatzmaßnahmen mussten die entsprechende Gleise
für rund 30 Minuten gesperrt werden.

Die weiteren Ermittlungen werden vom Ermittlungsdienst der
Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt. Auf Anordnung einer
Richterin wurde bei dem 46-Jährigen im Krankenhaus eine Blutentnahme
zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration durchgeführt.

„Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizei wiederholt vor den
Gefahren an Bahnanlagen. Die Stromschienen an den S-Bahngleisen
führen 1200 Volt Gleichstrom; eine Berührung ist lebensgefährlich!
Leichtsinniges Verhalten, insbesondere unter Alkoholeinfluss, an
Bahnanlagen kann zu schweren Unfällen führen. Dabei gefährden sich
die betroffenen Personen durch ihr Handeln nicht nur selbst, sondern
oftmals auch Helfer und Fahrgäste.“

(Quelle: OTS-Meldung BPOL-HH)

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