Beschlagnahme von Führerschein und Pkw nach verbotenem Kraftfahrzeugrennen in Hamburg-Altstadt

Beschlagnahme von Führerschein und Pkw nach verbotenem Kraftfahrzeugrennen in Hamburg-Altstadt

Beschlagnahme von Führerschein und Pkw nach
verbotenem Kraftfahrzeugrennen in Hamburg-Altstadt

Hamburg (ots)

Tatzeit: 27.04.2020, 22:30 Uhr Tatort: Hamburg-Altstadt, Willy-Brandt-Straße bis Hamburg-Wilhelmsburg, Rubbertstraße

Beamte der Kontrollgruppe „Autoposer“ (VD 3) dokumentierten mit einem ProViDa-Fahrzeug (Proof-Video-Data) Verkehrsverstöße, die ein 24-jähriger Deutscher während seinem zum Teil mit weit überhöhter Geschwindigkeit durchgeführten verbotenem Kraftfahrzeugrennen begangen hatte. Der Führerschein und der Pkw wurden beschlagnahmt.

Den Beamten der Verkehrsdirektion Ost fiel ein Mercedes-Benz auf, der die Willy-Brandt-Straße mit überhöhter Geschwindigkeit stadtauswärts befuhr. 
Sie folgten dem Pkw mit dem zivilen Funkstreifenwagen und dokumentierten mit ihrer ProViDa-Videoaufzeichnungsanlage die Fahrt.

Im weiteren Verlauf wurde der Pkw bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts auf eine Geschwindigkeit von 120 km/h beschleunigt.

Hierbei nutzte er zum schnellstmöglichen Vorankommen mehrere Fahrspuren und überfuhr mehrfach durchgezogene Fahrstreifenbegrenzungen. 
In einem Baustellenbereich, in dem die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt, brach der Pkw aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit, die in etwa das Dreifache der zulässigen Höchstgeschwindigkeit betrug, kurz aus.

Die weitere Fahrt führte über die BAB 255 auf die B75 in Richtung Süden. Noch auf der BAB überholte der Pkw mehrere Verkehrsteilnehmer rücksichtslos und verbotswidrig rechts, um dann auf die B75 aufzufahren und an der Anschlussstelle Wilhelmsburg abzufahren.

In der Rubbertstraße in Wilhelmsburg wurde der Mercedes-Benz A 160 angehalten und kontrolliert.

Die Beamten beschlagnahmten nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft sowohl den Führerschein, als auch den Pkw des 24-jährigen Deutschen. Auch seinen Führerschein zur Personenbeförderung musste er abgeben.

(Quelle: OTS Polizei Hamburg)

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